Schulkindbetreuung - Nachmittagsangebote

Die Schulkindbetreuung am Nachmittag findet direkt an den Schulen oder in Hortgruppen in Kindertageseinrichtungen statt. Über 4.800 Kinder werden im Ganztagsbetrieb der Schulen betreut, weniger als 100 Kinder besuchen Horte in Kindertageseinrichtungen. 

 

Schulkindbetreuung und Offener Ganztag in den Schulen der Hansestadt Lübeck

An den Lübecker Schulen gibt es eine Vielzahl an Nachmittagsangeboten.

Im Grundschulbereich bieten alle Schulen eine umfassende, verlässliche Betreuung nach (und zum Teil vor) der Schule an. Neben der verlässlichen Betreuung können zusätzlich AGs aus einem vielfältigen Angebot ausgewählt werden.

Ab der 5. Klasse bietet die Offene Ganztagsschule ergänzende Nachmittagsangebote an, die von einer Mittags- bzw. Hausaufgabenbetreuung bis zu verschiedenen AGs reichen.

Welche Angebote an den einzelnen Schulen stattfinden, können Sie den Angaben der Schule in der Schuldatenbank entnehmen. 

 

 

Neuausrichtung der Schulkindbetreuung / Offene Ganztagsschule = Ganztag an (Grund-)Schule

Der nachfolgende Film zeigt die Umsetzung des Konzepts Ganztag an Schule in Lübeck im Jahr 2018 an den 3 Standorten Bugenhagen-Schule, Schule Grönauer Baum und Schule am Koggenweg.

 

 

Einführung von Qualitätsstandards in der Grundschule

In der Hansestadt Lübeck sind an allen Grundschulen Betreuungsangebote eingerichtet. Für die Organisation verantwortlich ist ein freier Träger bzw. Anbieter [1], der auf Grundlage eines Kooperationsvertrags mit Schule und Stadtverwaltung arbeitet.

Das Betreuungsangebot beinhaltet in der Regel die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen, die Hausaufgaben zu erledigen, verschiedene Spiel- und Bewegungsangebote drinnen und draußen sowie ergänzende AGs mit kreativen oder auch musikalischen Inhalten wahrzunehmen. In den Ferien erfolgt anteilig eine Ferienbetreuung.

In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter stadtweit deutlich gestiegen. Diese Entwicklung hat die Stadt veranlasst, die Förderung der Schulkindbetreuung neu auszurichten und neben der Entwicklung von fachlichen Qualitätsstandards auch eine einheitliche Regelung zur Sozialstaffel der Elternbeiträge und die Einführung einer Geschwisterermäßigung auf den Weg zu bringen, festgeschrieben im Konzept Ganztag an Schule.

 

 

Konzept Ganztag an Schule

Das Konzept Ganztag an Schule sieht als fachliche Standards einen Betreuungs-/ Fachkräfteschlüssel von 20 Kindern mit einer Fachkraft (20:1) vor und den Einsatz von pädagogisch qualifiziertem Personal, z.B. Erzieher:innen, Sozialpädagogischen Assistent:innen oder ähnlicher Qualifikation. Zusätzlich finden Angebote der offenen Ganztagsschule statt.

Weiter zählt ein festgelegter Betreuungsumfang von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr sowie eine bedarfsorientierte Frühbetreuung zum Standard der Schulkindbetreuung. In den Ferien findet anteilig in der Hälfte der Ferienzeit eine Ferienbetreuung von 8 Stunden täglich statt. Parallel sind Schule und Anbieter in gemeinsamer Verantwortung aufgefordert, die Inhalte der offenen Ganztagsschule fortlaufend qualitativ weiterzuentwickeln, auch unter Beteiligung von Eltern und Kindern.

An Schulstandorten mit besonderem Förderbedarf wird zusätzlich ein Modul „Ganztag plus“ mit einem höheren Betreuungsschlüssel eingerichtet, dort stehen zwei sozialpädagogische Fachkräfte für 15 Kinder zur Verfügung.

 

 

Welche Schulstandorte sind beteiligt?

Im Schuljahr 2018/19 arbeiteten bereits 31 Schulstandorte nach diesem Konzept. Seit Beginn des Schuljahres 2019/20 setzten alle Grundschulstandorte der Hansestadt Lübeck sowie die private Johannes-Prassek-Schule das Konzept um.

 

 

Wie gestalten sich die Beiträge?

Für die Aufnahme im Betreuungs-/ Ganztagsangebot ist ein Antrag beim jeweiligen Träger bzw. Anbieter an der Schule zu stellen. Als Grundmodell kann gewählt werden, ob eine Betreuung an 5 Tagen pro Woche ab Unterrichtsende bis 14:00*/ 15:00*/ 16:00 Uhr benötigt wird oder ob eine Betreuung an 3 Tagen in der Woche ausreicht. Die Gebühr für die 5-Tage-Woche beträgt 70€ (bis 14:00 Uhr)/ 100€ (bis 15:00 Uhr)/ 120€ (bis 16:00 Uhr) im Monat, die 3-Tage-Woche kostet 70€ zuzüglich Verpflegungskosten.

Für die bedarfsorientierte Frühbetreuung wird ein Betrag von 12 Euro für 3 Tage und 20 Euro für 5 Tage erhoben.

Betreuungsverträge gelten jeweils für ein Schuljahr und die Beitragspflicht besteht grundsätzlich ab Beginn des Schuljahrs am 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahrs. Für die Ferienbetreuung fallen keine weiteren Gebühren an.

 

 

Ermäßigungen der Elternbeiträge

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag in voller Höhe zu zahlen, ist es möglich eine Ermäßigung zu beantragen. Darüber hinaus kann eine Geschwisterermäßigung angerechnet werden, wenn ein anderes Kind zur gleichen Zeit in einer der vorgenannten Schulen oder einer Kindertagesstätte betreut wird. Informationen und Anträge finden Sie hier. 

Ansprechperson bei der Hansestadt Lübeck
Sonja Rieper, Tel.: 0451 - 122 4014 oder sonja.rieper@luebeck.de

 

 

Schulisches Raumkonzept zur Doppelnutzung von Klassenräumen

Mit der Vorlage VO/2019/07479 „Raumbedarf Ganztag an Schule - Anpassung der Raumprogramme“ wurde am 29.08.2019 beschlossen, die Ausstattung von Klassenräumen in
Grundschulen künftig nach Kriterien ganztägiger Nutzung in Zusammenarbeit von Schulen und Trägern der offenen Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Ziel war es, mit einem entsprechendem Raumkonzept das Schulgebäude als ganztägigen Lebens- und Lernort auszurichten und die Bedürfnisse der Kinder nach Bewegung, Spiel und Ruhe ausreichend zu berücksichtigen. Klassenräume sollten multifunktional am Vormittag für den Unterricht und am Nachmittag für den Ganztag eingerichtet werden. Die Evaluation des Konzepts finden Sie hier.

Ansprechperson bei der Hansestadt Lübeck

Sonja Rieper, Tel.: 0451/ 122 4014 oder sonja.rieper@luebeck.de

  

 

Schulkindbetreuung in Horten der Kindertageseinrichtungen in Lübeck

In Hortgruppen in Kindertageseinrichtungen werden Kinder nach dem Schulvormittag betreut und gefördert. Nach dem Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein werden in Hortgruppen 15 Kinder von 1,5 Fachkräften (Erzieher:in und sozialpädagogische Assistent:in) betreut.

Nach einem gemeinsamen Mittagsessen haben die Kinder Zeit für Bewegung und Erholung. Bei den Hausaufgaben erhalten die Kinder Unterstützung. Darüber hinaus finden gezielte Freizeitaktivitäten statt.  

In den Ferien wird außerhalb der Schließungszeit der Kita ein ganztägiges Ferienprogramm mit verschiedenen Ausflügen wie z.B. Schwimmen, Museen etc. angeboten.

Hortkinder können ergänzend auch die Kursangebote der Offenen Ganztagsschule (kostenpflichtig) an ihrer Grundschule in Anspruch nehmen.

Die Hortbetreuung wird in Kitas von 7 bis 17 Uhr angeboten.

Die Elternbeiträge und das Essengeld sind landesweit festgelegt. Für einen Hortplatz bis 16 Uhr bezahlen Eltern z. B. in einer städtischen Kita 124,52 Euro monatlich inkl. ganztägiger Ferienbetreuung. Eltern können eine Beitragsermäßigung beantragen. Darüber hinaus kann eine Geschwisterermäßigung angerechnet werden, wenn ein anderes Kind zur gleichen Zeit in einer Kindertagesstätte (Krippe oder Elementar) betreut wird.

Hortplätze für Grundschulkinder in Kindertagesstätten können Sie im Kitaportal suchen.

 

Informationen

 

[1] Anbieter von Schulkindbetreuung sind z.B. Schul- oder Elternvereine oder Träger der freien Jugendhilfe 

* Kurzzeitbetreuungsvarianten können standortbezogen abweichen.

Das könnte Sie auch interessieren